Honorarrichtlinien
Ernährungsmedizinisches Erstgespräch (50 min ohne BIA-Messung) 100 Euro
Ernährungsmedizinisches Erstgespräch (60 min inkl. BIA-Messung) 125 Euro
Bioelektrische Impedanzanalyse inkl. Interpretation (25 min.) 50 Euro
Bioelektrische Impedanzanalyse (Folgemessung – 15 min.) 35 Euro
Folgeberatung (30 min. ohne BIA-Messung) 55 Euro
Folgeberatung (45 min. inkl. BIA-Messung) 85 Euro
 
Bitte nehmen Sie relevante Blutbefunde und eine ärztliche Zuweisung mit.
Beachten Sie bitte, dass die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vorsehen!
Rückerstattung des Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen
Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich sehen keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Private Zusatzversicherung
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, zahlt die Versicherung in den meisten Fällen das gesamte Beratungshonorar. Dazu reichen Sie bitte die Honorarrechnung und eine Bestätigung Ihres Hausarztes bei der privaten Zusatz-Krankenversicherung ein.
LKUF Versicherte
Die OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (LKUF) unterstützt Ernährungstherapie, welche von DiätologInnen durchgeführt wird. Die LKUF bezahlt einen freiwilligen Kostenzuschuss von 90 % von € 60,– pro Stunde max. zweimal pro Jahr. Bedingungen dafür sind eine ärztliche Verordnung mit Zuweisungsdiagnose die Beratung und Rechnungsstellung durch freiberufliche DiaetologInnen. Weitere Informationen finden Sie auf www.lkuf.at.
Selbstständige Unternehmer
erhalten jährlich von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft den sogenannten „Gesundheitshunderter“. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen zahlt die SVS der gewerblichen Wirtschaft € 100,00, u. a. auch eine Diätberatung. Weitere Infos zum „Gesundheits-100er“ finden Sie auf der SVS-Website: https://www.svs.at/cdscontent/?contentid=10007.852203&portal=svsportal